Partnerschaftliches Mandatsverhältnis als Grundlage für Ihren Erfolg

Im anwaltlichen Erstgespräch werden in den allermeisten Fällen bereits die entscheidenden Weichen für den Erfolg unserer Mandanten gestellt. Zurecht erwartet jeder Mandant von Beginn an:

  • eine möglichst exakte Einschätzung seiner Position,
  • eine möglichst exakte Abschätzung der zur Rechtsdurchsetzung notwendigen Schritte,
  • eine Aufklärung über mögliche Handlungsalternativen und substanzielle Grundlagen für eine wohl begründete Entscheidung
  • eine klare Vereinbarung über das Mandatsverhältnis – nicht zuletzt eine klare Regelung des Honorars

Wir respektieren die zeitlichen und finanziellen Ressourcen unserer Mandanten und bereiten das Erstgespräch daher immer optimal vor. Bei der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon nehmen wir den wesentlichen Sachverhalt mit dem Mandanten auf und besprechen, welche Unterlagen und Informationen im Idealfall bereits vor dem Termin übermittelt werden sollen. Für das Erstgespräch nehmen wir uns umgehend (aber auch genügend) Zeit, damit am Ende des Gesprächs keine Unklarheiten übrigbleiben und unsere Mandanten mit dem sicheren Gefühl unsere Kanzlei verlassen, bestmöglich vertreten zu sein.

Das Erstgespräch ist im Falle der Mandatierung grundsätzlich kostenlos. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Je besser der Sachverhalt zu Ihrem Rechtsproblem dokumentiert ist, desto exakter die rechtliche Analyse. Abhängig vom betroffenen Rechtsgebiet sind zur Vorbereitung des Erstgesprächs etwa folgende Unterlagen und Informationen hilfreich, wobei wir beim Erstkontakt in jedem Fall den individuell erforderlichen Input unserer Mandanten gemeinsam mit diesen feststellen:

  1. Korrespondenz, egal ob E-Mail, Fax oder Briefe
  2. Aktenvermerke oder Gedächtnisprotokolle über Telefonate
  3. Lichtbilder (insbesondere bei Schadensfällen, Unfällen, Gewährleistungsfragen)
  4. Angebote, Verträge, Sideletter zu Verträgen, Rechnungen
  5. Unterlagen aus zusammenhängenden gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren
  6. Privatgutachten, Schadensaufstellungen.
  7. Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Syndikatsverträge, Treuhandverträge
  8. Testamente, sonstige Verfügungen
  9. Firmenbuch- und Grundbuchsauszüge (diese können aber selbstverständlich von uns beigestellt werden)

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht besteht bereits im Anbahnungsstadium des Mandatsverhältnisses. Unsere Mandanten können daher ruhigen Gewissen auch bereits vor Erteilung des Auftrags mit unserer vollen gesetzlich geschützten Diskretion rechnen!

Wir freuen uns, unsere Mandanten im Erstgespräch persönlich kennen zu lernen. Deren Zeit ist aber kostbar, weshalb das Gespräch bereits mit ersten konkreten Ergebnissen enden sollte. In Beratungsfällen, zB bei Firmengründungen oder Umstrukturierungen, klären wir bereits frühzeitig die optimale Umsetzungsstruktur. In Vertretungsfällen, wie zB aktiven oder passiven Gerichtsverfahren, werden nach Möglichkeit bereits die Erfolgsaussichten konkret beurteilt und die Strategie bzw die Frage der Streiteinlassung erörtert.

Wir sind ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Es mag tatsächlich vorkommen, dass aussichtslose Gerichtsverfahren auf Anraten des Rechtsfreunds geführt werden, weil – wie der Volksmund sagt – der Anwalt immer gewinnt. Unser Grundsatz verbietet solches Handeln im reinen Eigeninteresse. Professionelle Aufrichtigkeit heißt für uns, unsere Mandanten vor aussichtslosen Prozessen zu schützen und auch in solchen Situationen eine schnelle und optimale (sprich kostengünstige) Lösung zu finden.

Selbstverständlich werden wir nur im Rahmen des uns erteilten Auftrags tätig. Unsere Mandanten haben immer die volle Kontrolle über unsere Tätigkeiten.

Bis auf Fälle von Gefahr im Verzug werden sämtliche Schritte, sei es eine Vertretungshandlung vor Gericht oder die Übermittlung von Vertragsvorschlägen, im Vorhinein mit unseren Mandanten erörtert und von diesen freigegeben.
Um unsere Vertretungsbefugnis zu dokumentieren und erforderlichenfalls nachweisen zu können, wird von unseren Mandanten eine standardisierte anwaltliche Vollmacht unterfertigt, die sehr weit gefasst ist und damit auch zukünftige Aufträge abdeckt. Das Original der Vollmacht verbleibt bei uns. Mandanten erhalten eine Kopie.

Die mit unseren Mandanten getroffene Mandatsvereinbarung wird auf Wunsch in einem ausführlichen schriftlichen Mandatsbrief festgehalten. Darin finden sich exakte Regelungen zu folgenden Fragen:

  • Exakte Auftragsbeschreibung
  • Umfang unserer Beratungs- und Vertretungsleistungen
  • Honorarvereinbarung und Rechnungslegung
  • Kommunikation, Ansprechpartner
  • Vertraulichkeit
  • Sorgfaltsmaßstab, Haftung, Haftpflichtversicherung
  • „Know-your-client“ Angaben

Als österreichische Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit über die uns anvertrauten Angelegenheiten und die uns sonst in unserer beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse unserer Mandanten gelegen ist, verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf alle übrigen Mitarbeiter und Gehilfen in unserem Kanzleibetrieb.

Als ganz zentrale Pflicht des Rechtsanwalts, enthält die Rechtsanwaltsordnung in § 9 Abs 2 die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch im Verhältnis zu anderen Rechtsanwälten und – natürlich – auch im Verhältnis zB der Ehefrau des Rechtsanwalts.

Rechtsanwälte sind nicht nur gesetzlich zur Verschwiegenheit berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet:

Im Zivilprozess wird die anwaltliche Verschwiegenheit durch das Aussageverweigerungsrecht des § 321 Z 4 Zivilprozessordnung gewährleistet. Der Rechtsanwalt darf (und muss) im Zeugenstand die Beantwortung einzelner oder mehrerer Fragen verweigern, wenn dadurch die Verschwiegenheit gegenüber seinen (auch früheren) Mandanten gefährdet wäre. Noch weitgehender ist der Schutz im Strafprozess. Hier sieht § 157 Abs 1 Z 2 Strafprozessordnung ein Aussageverweigerungsrecht vor. Im Abgabenverfahren findet sich eine entsprechende Bestimmung in § 171 Abs 1 lit c Bundesabgabenordnung.

Die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandanten hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Mittlerweile wird der ganz überwiegende Teil der schriftlichen Kommunikation elektronisch abgewickelt. Eine absolute Vertraulichkeit des Kommunikationsinhalts ist dabei strenggenommen nur durch Verwendung starker Verschlüsselungsalgorithmen garantiert. Faktum ist, dass unverschlüsselte E-Mails grundsätzlich nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, was evident im Spannungsverhältnis zur strengen anwaltlichen Verschwiegenheit steht.

Die Praxis hat gezeigt, dass aufgrund der recht komplexen Verschlüsselungstechnik über 90% unserer Mandanten mittels unverschlüsselten E-Mails kommunizieren wollen.

Um in diesen Fällen ein dennoch höchstmögliches Maß an Vertraulichkeit zu gewährleisten verwenden wir keinerlei Kommunikationsdienste, die im EU-Ausland ansässig sind. Unser Serviceprovider hat seinen Sitz in Wien und war als reines Domain- und Webhosting- Unternehmen auch nicht von der zwischenzeitig aufgehobenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen.
Für Mandanten, die auch im elektronischen Verkehr eine maximales Datenschutzniveau wünschen, bieten wir selbstverständlich gerne eine verschlüsselte E-Mailkommunikation an und übermitteln auf Anfrage unseren öffentlichen Schlüssel. Daneben bieten wir noch eine branchenspezifische Lösung an: TrustNetz ist ein System, das die einfache, sichere und nachweisbare elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Rechtsanwälten und Notaren gewährleistet. TrustNetz wird betrieben von der Wirtschaftkammer Österreich (WKÖ), dem österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und der österreichischen Notariatskammer. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Auf Ihrer Seite: Wir ergreifen Partei für Sie!

Als Rechtsanwälte vertreten wir die Rechte unserer Mandanten gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit. Wir bringen im Zuge der Vertretung alles, was wir nach dem Gesetz zur Vertretung unserer Mandanten für dienlich erachten, unumwunden vor und gebrauchen die vorhandenen Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise, welche unserem Auftrag, unserem Gewissen und den Gesetzen nicht widersprechen.

Strenge Einhaltung der Regelungen zur Vermeidung von Doppelvertretungen und Interessenskollisionen: Wir sind keine Diener mehrerer Herren …

Wenn derselbe Anwalt in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen einmal als Vertreter der einen Partei, das andere Mal als Vertreter ihres Prozessgegners, insbesondere vor dem selben Gericht, auftritt, kann durch dieses gleichzeitige Aufscheinen in der Öffentlichkeit das eine Mal für und das andere Mal gegen ein und dieselbe Person das Vertrauen der rechtssuchenden Bevölkerung erschüttert werden. Es kann überdies zu einer Interessenkollision kommen. Ein solches Verhalten ist daher berufsrechtlich unzulässig.

Noch krasser liegen Fälle, in denen der Anwalt beide Teile im nämlichen Rechtsstreit vertritt oder ihnen auch nur einen Rat erteilt, sowie in denen ein Anwalt eine Partei vertritt oder berät, nachdem er die Gegenpartei in derselben oder einer damit zusammenhängenden Sache vertreten oder beraten hatte.

Wir achten peinlichst auf standesrechtliche Compliance und führen standardmäßig sorgfältige IT-unterstützte Conflict Checks durch.

Als Rechtsanwälte sind wir grundsätzlich berechtigt, einer Partei die Vertretung zu kündigen. In solchen Fällen, sowie in jenem, in welchen die Kündigung von der Partei erfolgt, sind wir verpflichtet, die Partei noch weitere 14 Tage, von der Zustellung der Kündigung an gerechnet, in so weit zu vertreten als nötig, um die Partei vor Rechtsnachteilen zu schützen.

Wir passen unser Kommunikationsverhalten Ihren Wünschen und den Erfordernissen des Mandats an. Mehrwöchiger Wartezeiten auf anwaltliche Auskünfte gehören ebenso der Vergangenheit an, wie mangelnde Transparenz bei der laufenden Berichterstattung über Neuigkeiten in der Mandatsabwicklung oder fehlende Konsultation vor Entscheidungen und Schriftsatzvorlagen.

  • In komplexen und zeitkritischen Rechtsangelegenheiten – insbesondere in den Bereichen M&A und Finanzierungen – erfolgt eine kompromisslose Kommunikation in Echtzeit mit absoluter Prioritätseinräumung.
  • Bei voraussichtlich längerer Bearbeitungszeit für Ihre Anfrage erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über die voraussichtliche Antwortdauer.
  • In dringlichen Fällen stehen wir 24/7 zur Verfügung. Kurzes E-Mail mit deutlichem Dringlichkeitsvermerk genügt!

Unsere Mandanten haben das Recht, ständig umfassend und zeitnah über den Fortgang Ihrer Rechtsangelegenheiten informiert zu werden.

Wir verstehen ein vollständiges Berichtswesen als Auftrag und Pflicht und begnügen uns nicht mit der bloßen Weiterleitung von Gerichtsstücken oder fragmentarischen telefonischen Berichten. Sie erhalten von uns in komprimierter Form eine Zusammenfassung der für Sie wesentlichen Punkte jeder „Neuigkeit“ (sei es eine Gerichtsentscheidung oder ein anwaltliches Schreiben des Gegners) sowie Kopien sämtlicher Schriftstücke zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.

Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen einem speziellen geschützten Bereich im Internet, der es Ihnen ermöglicht, Dokumente und Informationen über das Mandat abzurufen. So sind Sie tagesaktuell und automatisch informiert. Selbstverständlich erhalten Sie aber auch ohne einen solchen Zugang vollständige Berichte über Ihr Mandat und Kopien aller Unterlagen.

Für Rechtsanwälte gilt die erhöhte Sorgfaltspflicht eines Sachverständigen (§ 1299 ABGB). Der Sorgfaltsmaßstab bestimmt sich nach typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten des speziellen Berufes. Für uns als Rechtsanwälte bedeutet dies, dass unsere Mandanten Anspruch auf eine Beratung und Vertretung lege artis haben. Das umfasst nach unserem Verständnis nicht nur die genaue Kenntnis der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch der aktuell(st)en Rechtsprechung, Gerichts- und Verwaltungspraxis, sowie sonstiger einschlägiger Usancen.

Unsere Beratung und Vertretung erfolgt zu sämtlichen Fragen des österreichischen Rechts (einschließlich Europarecht, ausgenommen Steuerrecht). Falls uns soweit das Mandat darüber hinaus Fragen ausländischen Rechts, Steuerrechts oder wirtschaftlicher Betrachtungen berührt, greifen wir auf unser internationales Netzwerk mit externen Beratern zurück und übernehmen gegenüber dem Mandanten auf Wunsch die gesamte formale und inhaltliche Koordinierung.

Der Gesetzgeber schreibt für österreichische Rechtsanwälte eine Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung vor. Ein Anwalt hat seinem Mandanten für einen im Rahmen der übernommenen Tätigkeit zugefügten Schaden am Vermögenpersönlich einzustehen. Im Hinblick auf den umfassenden Pflichtenkatalog und wegen dem strengen Haftungsrisiko hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden zur unabdingbaren Berufszulassungsvoraussetzung erhoben wird.

Unsere Haftpflichtversicherung deckt für jeden Versicherungsfall Schäden bis zu EUR 400.000,- ab. Es besteht unbeschränkte zeitliche Nachhaftung. Auf Mandantenwunsch bzw nach Notwendigkeit des jeweiligen Mandats besteht die Möglichkeit einer Höherversicherung.