{"id":6490,"date":"2011-01-17T15:04:02","date_gmt":"2011-01-17T14:04:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gwr.co.at\/?p=6490"},"modified":"2016-03-03T15:30:26","modified_gmt":"2016-03-03T14:30:26","slug":"die-pflichten-und-haftung-des-geschaeftsfuehrers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gwr.co.at\/?p=6490","title":{"rendered":"Die Pflichten und Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers"},"content":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beinhaltet ein hohes Ma\u00df an Verantwortung. Jeder, der eine solche Funktion \u00fcbernimmt, sollte sich vorher \u00fcber die daf\u00fcr prim\u00e4r in Betracht kommenden Bestimmungen informieren. Ich m\u00f6chte einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die gesetzlichen Regelungen, die zur strafrechtlichen Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in krisenhaften Situationen des Unternehmens f\u00fchren k\u00f6nnen, geben.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist gesetzlich verpflichtet, ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem zu f\u00fchren, dass den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Er hat innerhalb von 8 Monaten nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres dem Jahresabschluss bzw. Bilanz samt Lagebericht und Konzernabschluss aufzustellen und den Gesellschaftern zuzusenden.<\/p>\n<p>Zur Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss ist eine Generalversammlung einzuberufen, die \u00fcber die Pr\u00fcfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen sowie \u00fcber weitere Angelegenheiten zu entscheiden hat, die weit reichende Verf\u00fcgungen \u00fcber das Verm\u00f6gen der Gesellschaft beinhalten.<\/p>\n<p>Neben zivilrechtlichen Haftungsfolgen k\u00f6nnte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer unter Umst\u00e4nden auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zum einen enth\u00e4lt das GmbH-Gesetz selbst Strafbestimmungen, die zum Tragen kommen k\u00f6nnen, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seinen gesetzlich festgelegten Berichtspflichten nicht nachkommt. Diese Straftatbest\u00e4nde sehen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist die Zahlungsunf\u00e4higkeit des Schuldners, bei Gesellschaften auch die \u00dcberschuldung des Unternehmens. Eine Gesellschaft ist zahlungsunf\u00e4hig, wenn sie nicht in der Lage ist, die f\u00e4lligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Die gesetzliche Frist f\u00fcr den Insolvenzantrag betr\u00e4gt 60\u00a0Tage ab Eintritt der Zahlungsunf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Neben den bereits dargestellten Straftatbest\u00e4nden des GmbH-Gesetzes sieht das Strafgesetzbuch weitere relevante Strafbestimmungen vor. In diesem Zusammenhang ist die fahrl\u00e4ssige Herbeif\u00fchrung der Zahlungsunf\u00e4higkeit sowie betr\u00fcgerische Krida. Dieser Tatbestand liegt zum Beispiel vor, wenn Eigenkapitalersetzende Darlehen an die Gesellschafter zur\u00fcck bezahlt werden. Dabei handelt es sich um Darlehen der Gesellschafter, die mangels Finanzierung von dritter Seite zur Fortsetzung und Aufrechterhaltung des Gesch\u00e4ftsbetriebes erforderlich waren und nach herrschender Rechtssprechung Eigenkapitalcharakter haben.<\/p>\n<p>Weitere f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bedeutende Strafbestimmungen finden sich im Finanzstrafgesetz und Verwaltungsstrafgesetz.<\/p>\n<p>Strafrechtliche Konsequenzen lassen sich jedoch schon im Vorfeld durch rechtzeitige professionelle Beratung vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beinhaltet ein hohes Ma\u00df an Verantwortung. Jeder, der eine solche Funktion \u00fcbernimmt, sollte sich vorher \u00fcber die daf\u00fcr prim\u00e4r in Betracht kommenden Bestimmungen informieren. 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