{"id":7176,"date":"2016-11-29T11:27:10","date_gmt":"2016-11-29T10:27:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gwr.co.at\/?p=7176"},"modified":"2016-11-29T11:44:42","modified_gmt":"2016-11-29T10:44:42","slug":"geschlossene-fonds-anatomie-eines-totalausfalls","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gwr.co.at\/?p=7176","title":{"rendered":"Geschlossene Fonds \u2013 Anatomie eines Totalausfalls"},"content":{"rendered":"<p>In den Jahren vor der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden (nicht nur) in \u00d6sterreich fl\u00e4chendeckend Beteiligungen an geschlossenen Fonds an Privatanleger vertrieben. Neben sogenannten \u201e<strong>Hollandfonds<\/strong>\u201c (investiert in niederl\u00e4ndische B\u00fcroimmobilien) wurden u.a. sogenannte \u201e<strong>Schiffsbeteiligungen<\/strong>\u201c (investiert in Frachtschiffe) unter das Volk gebracht. Den Anlegern wurde regelm\u00e4\u00dfig der Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine Veranlagung in Sachwerte handeln w\u00fcrde. Die damit erweckten Sicherheitsvorstellungen bei den Anlegern \u2013 Immobilien werden nie wertlos, Schiffe fahren immer \u2026 \u2013 passten augenscheinlich mit dem im Vertrieb angesprochenen Vorsorgezweck zusammen. So erkl\u00e4rt sich auch die durchschnittliche Altersstruktur der Anleger.<\/p>\n<p>In Wahrheit erhielten die Anleger f\u00fcr ihr Erspartes eine Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft als Kommanditist.<\/p>\n<blockquote><p>Ein Kommanditist haftet beschr\u00e4nkt mit seiner Kommanditeinlage und hat Anspruch auf einen Teil des von seiner Kommanditgesellschaft erwirtschafteten Gewinns.<\/p><\/blockquote>\n<p>Soweit so gut. Auch wenn den Anlegern sehr oft die Konstruktion Ihrer Veranlagung nicht bewusst war, ginge die Ihnen versprochene Rechnung auf, wenn die in Aussicht gestellte Rendite in Form einer Gewinnbeteiligung an sie ausgesch\u00fcttet worden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Nun liegt es in der Natur der Sache, dass neue Unternehmen eine gewisse Anlaufzeit ben\u00f6tigen, um in die schwarzen Zahlen zu gelangen. Sind die urspr\u00fcnglichen Planrechnungen zu optimistisch, kann der Turnaround auch ganz ausbleiben. Einem Bankkunden, der Produkte mit halbwegs regelm\u00e4\u00dfigem Ertrag gewohnt ist (Sparbuch, Anleihen, Investmentfondsanteile), l\u00e4\u00dft sich eine solche Wartezeit auf den Turnaround aber nur schwer \u201everkaufen\u201c. Um diesem Problem zu begegnen, wurde also vorgesehen, unabh\u00e4ngig von einem aussch\u00fcttungsf\u00e4higem Gewinn eine regelm\u00e4\u00dfige (j\u00e4hrliche) Zahlung an die Anleger zu t\u00e4tigen. Der unbefangene Anleger hatte somit den Eindruck, aus seiner Veranlagung eine Rendite zu erhalten.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich wurden diese Zahlungen \u2013 von den Fonds als \u201eLiquidit\u00e4tsaussch\u00fcttungen\u201c bezeichnet \u2013 nicht aus dem Gewinn der Gesellschaft, sondern aus \u00fcbersch\u00fcssigen liquiden Mitteln der Gesellschaft bedient.<\/p>\n<blockquote><p>Und hier liegt das Problem: Erh\u00e4lt der Anleger von der Gesellschaft nicht gewinngedeckte Zahlungen, ist das gesellschaftsrechtlich so zu werten, als w\u00fcrde die Gesellschaft ihm seine geleistete Kommanditeinlage zur\u00fcckzahlen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir erinnern uns: Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage, aber mit dieser jedenfalls. Wir die Einlage des Anlegers nun geschm\u00e4lert, trifft den Anleger eine \u201eAuff\u00fcllverpflichtung\u201c. In diesem Umfang haftet der Anleger auch gegen\u00fcber Gl\u00e4ubigern der Gesellschaft. Das hei\u00dft, dass nicht nur die Gesellschaft das an die Anleger ausgesch\u00fcttete Geld grunds\u00e4tzlich wieder zur\u00fcckfordern kann, sondern auch zB die finanzierende Bank den Anleger in die Haftung nehmen kann.<\/p>\n<p>Letzteres, n\u00e4mlich eine<strong> Inanspruchnahme der Anleger durch Gl\u00e4ubigerbanken, erfolgt derzeit bei diversen Fondsgesellschaften<\/strong>, die sich gegen\u00fcber den optimistischen Planzahlen teilweise desastr\u00f6s entwickelt haben. Die Sachwerte der Gesellschaften (Immobilien, Schiffe \u2026) wurden teilweise weit unter dem Anschaffungswert verkauft. Der Kaufpreis ging an die dinglich gesicherten finanzierenden Banken. Die verbleibende Kreditschuld wird nun bei den Anlegern eingetrieben. Das Ergebnis: Die Vertriebsbank bekam ihre Provision, die Fondsmanagementgesellschaft ihr Honorar, die finanzierende Bank Kapital, Zinsen und Spesen und die Anleger \u2026 einen Totalausfall an Kapital und eine R\u00fcckzahlungspflicht bez\u00fcglich der von Ihnen aus der Veranlagung bezogenen \u201eRendite\u201c.<\/p>\n<p>Damit es nicht soweit kommt stehen f\u00fcr den Anleger <strong>Offensiv- und Defensivma\u00dfnahmen<\/strong> zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<ul>\n<li>Am naheliegendsten und weitreichendsten ist es, sich beim <span style=\"text-decoration: underline;\">\u201eVerk\u00e4ufer\u201c des Anlageprodukts<\/span> schadlos zu halten. Zahlreiche namhafte Kreditinstitute und Verm\u00f6gensberater wurden bereits von Gerichten zur Schadenswiedergutmachung verpflichtet. Die damit in Verbindung stehenden rechtlichen H\u00fcrden sind allerdings erheblich. Anspr\u00fcche verj\u00e4hren. Achtlosigkeit der Anleger ist nicht grenzenlos unbeachtlich (Stichwort: Ignorieren des Kleingedruckten). Rasches und bestimmtes Vorgehen ist notwendig.<\/li>\n<li>Bis die m\u00f6gliche Haftung des Verk\u00e4ufers gekl\u00e4rt ist, aber auch dann, wenn dieser sich erfolgreich seiner Verantwortung entzogen hat (weil der Anleger zB mit der Schadenersatzklage zu lange zugewartet hat) ist es in vielen F\u00e4llen sinnvoll und aussichtsreich, sich <span style=\"text-decoration: underline;\">gegen die Anspr\u00fcche aus der Kommanditistenhaftung zur Wehr zu setzen<\/span>. Ansatzpunkte sind hier etwa die Treuhandvereinbarungen bei jenen Anlegern, die nicht direkt, sondern nur \u00fcber Vermittlung eines Treuhandkommanditisten beteiligt sind. Eine weitere vielversprechende Einwendung betrifft das Verh\u00e4ltnis zwischen der den Anleger klagende Bank und der finanzierten Gesellschaft. Hier bestehen h\u00e4ufig \u201eStillhalteabkommen\u201c, die den Zweck haben, die Gesellschaft unbehelligt zu lassen, und dem drohenden Kreditausfall durch Inanspruchnahme (nur) der Anleger zu begegnen. Ein deutsches Gericht hat dazu \u2013 freilich noch nicht letztinstanzlich \u2013 entschieden, dass ein solches \u201eStillhalteabkommen\u201c auch zugunsten der Anleger wirkt und die Klage aus der Kommanditistenhaftung folglich abgewiesen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unsere Kanzlei ist intensiv mit der Materie vertraut und steht betroffenen Parteien mit individueller Beratung und Vertretung vertrauensvoll zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den Jahren vor der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden (nicht nur) in \u00d6sterreich fl\u00e4chendeckend Beteiligungen an geschlossenen Fonds an Privatanleger vertrieben. 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