Klare Verträge schaffen Rechtssicherheit und wirken streitpräventiv. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der nationalen und internationalen Vertragspraxis.
Bei zahlreichen gewöhnlichen und auch außergewöhnlichen Geschäften des Alltags werden Ihnen von Ihrem Gegenüber standardisierte Vertragsmuster samt Kleingedruckten übergeben. Daneben gibt es auch Situationen, in denen Sie Vertragsverhandlungen zunächst ohne rechtliche Konsultation führen.
Eine sorgfältige anwaltliche Vertragsprüfung schafft in solchen Fällen für Sie Sicherheit und schützt vor Überraschungen. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen die schriftliche Vertragsurkunde und das gemeinsam erklärte Ziel der Vertragsparteien kaum etwas miteinander zu tun hatten. Zögern Sie uns zu konsultieren uns seien Sie sich bewusst, dass ein geringer zeitlicher und finanzieller Aufwand für eine vorsorgliche Vertragsprüfung Sie vor erheblichen Folgen eines „schlechten“ Vertrages schützen kann.
Wir sind erfahrene Vertragserrichter in vielen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts und vertreten dabei entweder nur eine Vertragspartei, oder treten als gemeinsamer Vertragserrichter auf. Im letztgenannten Fall ist es uns standesrechtlich untersagt, im Falle eines Streits aus dem Vertrag eine Seite anwaltlich zu vertreten. Sie haben damit zusätzliche Sicherheit einer besonders sorgfältig gepflegten Objektivität.
Beispiele aus unserer Vertragspraxis:
- Liegenschaftskaufverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Bauträgerverträge
- Baurechtsverträge
- Kauf- und Werkverträge
- Arbeitsverträge
- Sämtliche gesellschaftsrechtlichen Verträge
- Urheberrechtsverträge
- Vertriebsverträge
- Franchiseverträge
- uvm
Werden vertragliche Ansprüche strittig, ist ein rasches und sorgfältiges Einschreiben eines Rechtsanwalts empfehlenswert. Als konstruktiv orientierte Rechtsberater sind wir bemüht, die Streitbeilegung möglichst ohne ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren zu bewerkstelligen und betrachten die außergerichtliche Betreibung oder Anspruchsabwehr in diesem Sinne nicht bloß als Formalakt. Oft sind es Fragen der Vertragsauslegungen, an denen sich die Geister scheiden. Die besseren Argumente führen hier häufig zu einem Einlenken der Gegenseite, da dieser dadurch das hohe Kostenrisiko eines weiteren Bestreitens bewusst(er) wird.
Kommt keine Lösung zustande, stehen wir Ihnen als in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen besonders erfahrene Prozessanwälte im Gerichtsverfahren zur Seite und sorgen dafür, Ihren Standpunkt und die diesen unterstützenden Beweise optimal aufzubereiten bzw zu präsentieren. Wir bereiten Sie auf Ihre Aussage vor Gericht umfassen vor.
Im Idealfall werden Leistung und Gegenleistungen im vertraglichen Austauschverhältnis Zug-um-Zug (dh gleichzeitig) erbracht. Während bei einem einfachen Ladenkauf hier keine Probleme auftauchen, bedarf der Leistungsaustausch bei komplizierteren Fällen oft verschiedener Zwischenschritte. Wird eine Leistung – meist Geldleistungen – über einige Zeit bei einer dritten Person (einem Treuhänder) deponiert, besteht in der Person des Treuhänders grundsätzlich ein zusätzliches Risiko (man denke etwa an eine Insolvenz des Treuhänders).
Hier hat sich seit jeher die Einschaltung eines Rechtsanwalts als Treuhänder bewährt. Als Rechtsanwälte unterliegen wir besonderen Bestimmungen zum Schutz der Partei. Grundsätzlich werden Geldtreuhandschaften über ein speziell elektronisch gesichertes Treuhandkonto unter der Aufsicht der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer abgewickelt. Zusätzlich besteht ein eigener Versicherungsschutz für das Treugut. Solcherart sorgen wir dafür, dass die vertragliche Vereinbarung ohne zusätzliche Risiken zuverlässig umgesetzt wird und leisten damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit des Rechtsverkehrs.