• Gradwohl Weikinger Rechtsanwälte

Beiträge Von :

Georg Gradwohl

Neues Erbrecht ab 2017

Mit 01.01.2017 treten wesentliche Änderungen des Erbrechts in Kraft. Das neue Erbrecht ist anzuwenden, wenn der Verstorbene nach dem 31.12.2016 verstorben ist. Neben sprachlichen Erneuerungen (statt „Erblasser“ oder „Legatar“ spricht man nun vom „Verstorbenen“ und „Vermächtnisnehmer“) bringt die Reform auch eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen mit sich.Da mit der Novelle auch einschneidende Neuerungen kommen, fasse…

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Neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz

Mit der Signaturrichtlinie wurden zwar gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festgelegt, ohne aber einen umfassenden grenz- und sektorenübergreifenden Rahmen für sichere und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Die Signaturrichtlinie beschränkte sich vielmehr auf den Bereich elektronischer Signaturen und die Umsetzungs- und Anwendungspraxis der Mitgliedstaaten zeigt sogar dort einige Defizite. Der Bereich der elektronischen…

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Neue EU-Richtlinie für den Schutz vor Geschäftsgeheimnissen:

Kürzlich legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament den Entwurf der neuen Richtlinie vor und wurde dieser vom Parlament in erster Lesung angenommen. Die Richtlinie zielt insbesondere darauf ab, Wirtschafts- und Industriespionage zu verhindern. Zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sollen – ähnlich den Patent- und Markenrechten – auch Geschäftsgeheimnisse wirksam zivilrechtlich geschützt…

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Neue Regierungsvorlage betreffend Insidergeschäfte und Marktmanipulation

Umsetzung von EU-Recht Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf  wird die Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt und werden flankierende Regelungen zur EU Marktmissbrauchsverordnung geschaffen. Zusätzlich wird die Durchführungsrichtlinie zu EU Verordnung hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung umgesetzt. Wichtigste Neuerungen Nach geltendem Recht sind Insidergeschäfte ausschließlich gerichtlich und Marktmanipulation ausschließlich verwaltungsbehördlich strafbar. Diese Aufgabenverteilung zwischen Justiz…

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Die Pflichten und Haftung des Geschäftsführers

Die Tätigkeit als Geschäftsführer beinhaltet ein hohes Maß an Verantwortung. Jeder, der eine solche Funktion übernimmt, sollte sich vorher über die dafür primär in Betracht kommenden Bestimmungen informieren. Ich möchte einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die zur strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers in krisenhaften Situationen des Unternehmens führen können, geben. Der Geschäftsführer ist gesetzlich…

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Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern

Durch entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können auf Verlangen des Hauptgesellschafters die Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Hauptgesellschafter nach dem Gesellschafter-Ausschluss-Gesetz (GesAusG) ist, wer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Anteile in Höhe von mindestens 90 Prozent des Nennkapitals hält. Die Anteile der übrigen Gesellschafter (Minderheitsgesellschafter) werden…

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Die Auflösung einer GmbH

Die Auflösung der GmbH erfolgt durch gesetzliche oder vertragliche Auflösungsgründe. Zu den gesetzlichen Auflösungsgründen zählen Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Verschmelzung, Konkurseröffnung Verfügung durch eine Verwaltungsbehörde oder amtswegige Löschung durch das Firmenbuchgericht. Durch Verfügung einer Verwaltungsbehörde kann eine GmbH aufgelöst werden, wenn die GmbH vom GmbH-Gesetz gezogenen Grenzen ihres Wirkungsbereichs überschreitet oder sich die Geschäftsführer im Betrieb des…

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Organe in der Aktiengesellschaft

Die Organisation der Aktiengesellschaft beruht auf den Grundsatz der Drittorganschaft. Es bestehen weitgehend zwingende Regeln. Die AG kennt vier obligatorische Organe, nämlich Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Abschlussprüfer. Die Aufgabenfestlegung ist genau und detailliert geregelt und zudem nur in sehr geringem Ausmaß abänderbar Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft. Er hat das…

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