• Gradwohl Weikinger Rechtsanwälte

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Neues Erbrecht ab 2017

Mit 01.01.2017 treten wesentliche Änderungen des Erbrechts in Kraft. Das neue Erbrecht ist anzuwenden, wenn der Verstorbene nach dem 31.12.2016 verstorben ist. Neben sprachlichen Erneuerungen (statt „Erblasser“ oder „Legatar“ spricht man nun vom „Verstorbenen“ und „Vermächtnisnehmer“) bringt die Reform auch eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen mit sich.Da mit der Novelle auch einschneidende Neuerungen kommen, fasse…

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Neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz

Mit der Signaturrichtlinie wurden zwar gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festgelegt, ohne aber einen umfassenden grenz- und sektorenübergreifenden Rahmen für sichere und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Die Signaturrichtlinie beschränkte sich vielmehr auf den Bereich elektronischer Signaturen und die Umsetzungs- und Anwendungspraxis der Mitgliedstaaten zeigt sogar dort einige Defizite. Der Bereich der elektronischen…

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